1. Den Vertragsbeziehungen zwischen der DREIGEIST Additive Intelligence oHG (nachfolgend „DREIGEIST”) und den Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, liegen ausschließlich die nachfolgenden AGB zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DREIGEIST hat der Einbeziehung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte.
2. Die Angebote von DREIGEIST sind stets freibleibend.
3. Gegenstand der durch DREIGEIST erteilten Angebote sind insbesondere Beratungsleistungen im Bereich Engineering, Design und Prototyping durch Ingenieure und Techniker unter Einsatz modernster Maschinen.
4. Die vorliegenden AGB gelten mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung als anerkannt.
I. Allgemeines
II. Vertragsschluss
1. Mit der Beauftragung einer Dienstleistung erklärt der Auftraggeber verbindlich, die Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Er ist an diese Erklärung zwei Wochen gebunden. DREIGEIST ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch, oder durch Erbringung der Dienstleistung an den Auftraggeber erklärt werden.
2. Als Beschaffenheit der Dienstleistung gilt grundsätzlich nur die von DREIGEIST verwendete Beschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch DREIGEIST stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Dienstleistung dar.
3. Der Auftraggeber wird DREIGEIST nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere notwendige Daten und Zugänge unentgeltlich zur Verfügung stellen, sowie Anfragen und Entwürfe von DREIGEIST zeitnah überprüfen und freigeben.
4. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber nicht durch DREIGEIST, Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
III. Leistungszeit und -verpflichtung
1. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Durchführung des Auftrags ist die durch DREIGEIST schriftlich oder elektronisch unterbreitete Auftragsbestätigung maßgebend. Teilleistungen von DREIGEIST sind zulässig. Änderungen über Art, Zeitpunkt und/oder Umfang der Leistung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung einer Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Leistung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben gleich. Ist aufgrund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten.
3. DREIGEIST ist berechtigt, sich zur Erfüllung von Vertragsverpflichtungen Dritter Personen und Subunternehmern zu bedienen.
4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist DREIGEIST berechtigt, bereits vor einem genannten Liefertermin zu leisten. Ebenso gilt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, eine bis maximal zwei Wochen über einem genannten Liefertermin liegende Leistung seitens DREIGEIST nicht als verspätet.
5. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf DREIGEIST mit der Dienstleistung begonnen hat oder dem Auftraggeber die Anzeige der Leistungsbereitschaft zugegangen ist. Nachträgliche Änderungen des Vertrages verlängern die Lieferfristen angemessen.
6. Bei Verträgen, deren Erfüllung aus mehreren Lieferungen/ Leistungen besteht, ist Nichterfüllung oder mangelhafte oder verspätete Erfüllung einzelner Lieferungen oder Leistungen ohne Einfluss auf andere Leistungen/Lieferungen aus dem Vertrag.
7. Zahlungsverzug, der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers berechtigen DREIGEIST, Lieferungen und
Leistungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Gleichzeitig ist DREIGEIST berechtigt, noch nicht fällige Forderungen gegen den
Auftraggeber sofort fällig zu stellen.
8. Leistungsverzögerungen, die auf einer Verletzung der Obliegenheiten des Auftraggebers beruhen, sind von DREIGEIST nicht zu vertreten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Alle vertraglichen Zahlungsverpflichtungen sind ausschließlich in EURO zu erfüllen.
2. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
4. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB fällig. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens oder anderer Rechte bleibt vorbehalten.
5. Voraus- und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst.
6. DREIGEIST ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-
Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts.
Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von DREIGEIST
verfügbar sein.
7. Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DREIGEIST eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann DREIGEIST auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8. Bei einseitigen Änderungswünschen, oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden DREIGEIST vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt; DREIGEIST wird außerdem von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern Auftraggeber diese zu vertreten haben.
9. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
IV. Preise, Zahlung, Zahlungsbedingungen
1. DREIGEIST wird die Leistungen sach- und fachgerecht und im Einklang mit den Einzelaufträgen erbringen.
2. Garantien für die Beschaffenheit der Leistung übernimmt DREIGEIST nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Soweit DREIGEIST dienstvertragliche Leistungen erbringt, schuldet DREIGEIST keinen bestimmten Erfolg. DREIGEIST wird jedoch solche Leistungen mit der Sorgfalt eines gewissenhaft en Kaufmannes durchführen und sich bemühen, die angestrebten Ziele zu erreichen.
4. Der Auftraggeber haftet gegenüber DREIGEIST für die Freiheit von Schutzrechten Dritter der im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Daten und Materialien.
Er stellt DREIGEIST von etwaigen Ansprüchen Dritter frei und hat DREIGEIST etwaige aus einer Verletzung dieser Pflicht resultierenden Schaden zu ersetzen.
V. Mängelansprüche
1. Für Schäden haftet DREIGEIST – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei
a) Vorsatz,
b) grober Fahrlässigkeit von DREIGEIST, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen,
c) schuldhaft er Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
d) Mängeln, die DREIGEIST absichtlich verschwiegen oder deren Abwesenheit DREIGEIST garantiert hat,
e) Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Bei schuldhaft er Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DREIGEIST auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, maximal aber auf die Höhe des Auftragswertes. Dies gilt auch für Folgeschäden.
3. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche DREIGEIST zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
4. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Rechte, insbesondere Urheberrechte an den von DREIGEIST in Erfüllung des Auftrages erzielten Arbeitsergebnissen stehen DREIGEIST zu. Hiervon umfasst sind auch
die Objekt- und Quellcodes sowie alle dazu gehörigen Unterlagen in ihrem jeweiligen Entwicklungsstand.
2. Sollte sich ein Schutzrecht beim Auftraggeber manifestieren, ist dieser verpflichtet, DREIGEIST ein räumlich, zeitlich und örtlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht für alle bekannten und noch entstehenden Nutzungsarten einräumen.
3. DREIGEIST räumt dem Auftraggeber die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte, für die Dauer des entsprechenden Vertrages ein. Eine Übertragung
der eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte ist ausschließlich mit Zustimmung von DREIGEIST und nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts möglich. Am eingesetzten Know-How, sowie an Methoden und Verfahren von DREIGEIST findet eine Rechteeinräumung nicht statt.
4. Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Die Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren binnen zwölf Monaten. Für die Schadenersatzansprüche gem. Ziffer VI Nr. 1 gelten jedoch die gesetzlichen Fristen.
1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte an den übermittelten Daten und Materialien besitzt. Der Auftraggeber stellt DREIGEIST von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung Ansprüchen Dritter oder gesetzlicher Bestimmungen bei der Ausführung des Auftrages entstehen. Ferner wird DREIGEIST von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
2. Entwürfe und Kreationsvorschläge von DREIGEIST sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Sämtliche Arbeitsergebnisse, gleich ob in endgültiger Form , oder als Entwurf (Strategien, Konzepte, Entwürfe, Kreationspläne, Designs, Präsentationen und Muster), die dem Auftraggeber zugegangen sind, bleiben geistiges Eigentum von DREIGEIST, es sei denn, dem Auftraggeber sind ausdrücklich weitere Rechte eingeräumt worden.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
VIII. Rechte an materiellen und immateriellen Arbeitsergebnissen
X. Form
VII. Verjährung
VI. Haftung
IX. Schutzrechte
XI. Geheimhaltungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dritten gegenüber bzgl. Inhalt und Umfang der aufgrund der Zusammenarbeit erlangten, nicht allgemein bekannten Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur zur Durchführung des Auftrages zu verwenden. Dies gilt auch für Inhalt, Struktur und Höhe von Zahlungsvereinbarungen.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
1. Erfüllungsort ist Nürnberg.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird gemäß §
38 ZPO vereinbart, dass Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns unser Geschäftssitz Nürnberg ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht zu verklagen, das für seinen Geschäftssitz oder den Sitz der vertragschließenden Niederlassung zuständig ist.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
4. Hinweis gemäß Bundesdatenschutzgesetz: Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Auftraggeberdaten werden gespeichert.
5. Sollten einzelne Teile der vorliegenden Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.